Aktuelles

Die neue LAGA M 23 - Fassung 11/2022: 85 Seiten geballter Vollzug bei asbesthaltigen Abfällen (©asbest-akademie)

Datum: 08.12.2023
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BDE begrüßt Ablehnung einer Vorsortierungspflicht für Anlagenbetreiber bei gemischten Siedlungsabfällen.

Vollzugshilfe von 32 auf 85 Seiten (!) gewachsen | Implementierung mehrstufiges Konzept | Abschneidekriterium Asbestfreiheit.

Ein weiterer Meilenstein im Umgang mit asbesthaltigen Produkten wurde am 08.05.2023 auf der Website der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlicht: Die LAGA M 23 - Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle.

Bundesrat: VUP lehnt Eliminierung von Säulenversuchen aus EBV ab

Datum: 03.07.2023
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BDE begrüßt Ablehnung einer Vorsortierungspflicht für Anlagenbetreiber bei gemischten Siedlungsabfällen.

Am 07.07.2023 berät der Bundesrat die 1. Novelle der EBV. Zu den dazu vorliegenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse hat sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) nun in einem Dringlichkeitsschreiben an die Bundesländer positioniert.

Abstimmung über Industrieemissionsrichtlinie – schärfere Voraussetzungen für Betrieb von Industrieanlagen

Datum: 27.06.2023
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BDE begrüßt Ablehnung einer Vorsortierungspflicht für Anlagenbetreiber bei gemischten Siedlungsabfällen.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sieht in der Ablehnung der Vorsortierungspflicht im Rahmen der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie eine richtige Entscheidung für die Praxis. Auf Kritik des Verbandes stoßen jedoch die in der Richtlinie vorgesehene Einführung neuer Umweltmanagementsysteme und Transformationspläne.

Entsorgergemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. feiert 25-jähriges Bestehen

Datum: 07.10.2021
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Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 07.10.2021 im Haus des Handwerks in Magdeburg wurde auf die letzten 25. Jahre zurückgeblickt, in Erinnerungen geschwelgt und die Zukunft geplant.

Am 07.10.2021 lud die Entsorgergemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. nach Magdeburg zur jährlichen Mitgliederversammlung in das Haus des Handwerks ein. Doch neben den regulären Vereinsthemen und dem Austausch über aktuelle Geschehnisse gab es in diesem Jahr galt es dieses Jahr noch das Vereinsjubiläum gebührend zu feiern. 

Warnhinweis für Wegwerfplastik ab Juli 2021

Datum: 10.02.2021
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Bundesregierung beschließt Pflicht zur Kennzeichnung von Artikeln aus Einwegkunststoff.

In vielen Hygieneprodukten, Zigaretten und To-Go-Bechern ist Plastik verarbeitet. Oft landen diese Produkte nach Gebrauch im Abwasser oder sie werden achtlos auf die Straße geworfen – und werden so zum Problem für die Umwelt. Viele Einwegplastik-Produkte werden ab Juli 2021 in der EU verboten sein. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Das Bundeskabinett hat dazu die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung beschlossen. Sie will Bürgerinnen und Bürger mit klar erkennbaren Labels für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisieren.

Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können weiter digital erfolgen

Datum: 20.01.2021
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Bundeskabinett bringt Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Weg

Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen. Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beschlossen.

Mehrweg wird möglich im To-Go-Bereich

Datum: 20.01.2021
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Bundeskabinett beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes

Wer sich Essen zum Mitnehmen kauft, hat künftig die Wahl: Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Weitere wichtige Änderungen: Die Pfandpflicht wird ab nächstem Jahr auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert. Außerdem müssen PET-Getränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen.